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Kreditarten - Kontokorrentkredite

Wer ein Girokonto sein eigen nennt (was auf 99% der Bundesbürger zutreffen dürfte) weiß in aller Regel was ein Dispositionskredit ist. Hierbei handelt es sich um die innerhalb eines gewissen Rahmens geduldete Kontoüberziehung. Für die Inanspruchnahme dieser Überziehung sind Dispozinsen zu zahlen. Analog der Überziehungszinsen beim Girokonto einer Privatperson kann man sich nun den Kontokorrentkredit bei Selbstständigen oder Unternehmen vorstellen. Der Kreditgeber räumt einen gewissen Kreditrahmen ein, der ohne vorherige Rücksprache jederzeit in Anspruch genommen werden kann.

Es handelt sich um eine Form der kurzfristigen Fremdfinanzierung, die sich daher - ergänzend zum normalen Bankkredit - insbesondere zum Ausgleich kurzfristiger Kapitalschwankungen und zur Begleichung kurzfristig fälliger Außenstände im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes eignet. Der Kreditrahmen wird zwischen Bank und Unternehmen im vornherein vereinbart. Zinsen werden selbstverständlich nur für den in Anspruch genommenen Kreditbetrag fällig (vergleichbar etwa einem Abrufkredit). Wenn in diesem Zusammenhang von einem revolvierenden Bankdarlehn gesprochen wird, so ist hiermit schlicht und einfach ein Darlehen gemeint, welches während eines festgelegten Zeitraumes zurückgezahlt und wieder beansprucht werden kann.

Einer weitergehenden Definitionsmöglichkeit folgend ist ein Kontokorrentkredit eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern, welche nicht zwingend Bank und Unternehmen sein müssen. Denkbar ist auch eine Konstellation, in welcher Unternehmen untereinander Kontokorrente führen. Dies bedeutet gewissermaßen eine gegenseitige Stundung und regelmäßige Aufrechnung von Forderungen. Der bestehende Saldo wird auf neue Rechnungen vorgetragen und ist einklagbar.

 

 

 

 



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