Kreditarten - Akzeptkredite
Um eine besondere Form der Kreditleihe handelt es sich bei Akzeptdarlehen.
Akzeptkredite zeichnen sich dadurch aus, dass sich ein Kreditinstitut seinem
Kunden gegenüber mittels eines Wechselakzeptes verpflichtet. Voraussetzung für
diese Kreditleihe ist eine erstklassige Bonität auf Seiten des Kreditnehmers, da
Akzept-Kredite ein äußerst leicht verwertbares Kreditrecht darstellen.
Der Kreditgeber gewährt einen Akzeptkredit in der Form, dass er von Kunden
ausgestellte Wechsel akzeptiert. Das Akzept dient - vergleichbar dem
Avalkredit - einem Dritten als Absicherung,
da das Kreditinstitut zur Einlösung des Akzepts verpflichtet ist. Diese
Verpflichtung ist wohlgemerkt unabhängig davon, ob der Kreditnehmer in der Lage
ist, für die entsprechende Deckung der Kreditleihe zu sorgen.
Das dominierende Anwendungsgebiet für Akzeptkredite sind sog. Rembourskredite
im Außenhandelsbereich, die Bedeutung für den privaten Darlehensvertrag ist eher
gering. Dies hat seine Ursache in der Schwierigkeit der
Bonitätseinschätzung von ausländischen Geschäftspartnern. Um dieses Risiko etwas
zu verringern, ist die Kreditleihe mittels Akzept eines Kreditinstitutes eine
interessante Absicherungsvariante.
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