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Kreditarten - Akzeptkredite

Um eine besondere Form der Kreditleihe handelt es sich bei Akzeptdarlehen. Akzeptkredite zeichnen sich dadurch aus, dass sich ein Kreditinstitut seinem Kunden gegenüber mittels eines Wechselakzeptes verpflichtet. Voraussetzung für diese Kreditleihe ist eine erstklassige Bonität auf Seiten des Kreditnehmers, da Akzept-Kredite ein äußerst leicht verwertbares Kreditrecht darstellen.

Der Kreditgeber gewährt einen Akzeptkredit in der Form, dass er von Kunden ausgestellte Wechsel akzeptiert. Das Akzept dient - vergleichbar dem Avalkredit - einem Dritten als Absicherung, da das Kreditinstitut zur Einlösung des Akzepts verpflichtet ist. Diese Verpflichtung ist wohlgemerkt unabhängig davon, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, für die entsprechende Deckung der Kreditleihe zu sorgen.

Das dominierende Anwendungsgebiet für Akzeptkredite sind sog. Rembourskredite im Außenhandelsbereich, die Bedeutung für den privaten Darlehensvertrag ist eher gering. Dies hat seine Ursache in der Schwierigkeit der Bonitätseinschätzung von ausländischen Geschäftspartnern. Um dieses Risiko etwas zu verringern, ist die Kreditleihe mittels Akzept eines Kreditinstitutes eine interessante Absicherungsvariante.

 

 

 

 



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