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Kreditarten - Arbeitgeberkredite

Oft hört man in letzter Zeit von sog. Arbeitgeberdarlehen. Hierbei handelt es sich - ähnlich wie bei einem Beamtendarlehen für Staatsbedienstete - um eine interessante Finanzierungsoption, welche der Arbeitgeber Angehörige des eigenen Unternehmens anbietet. Arbeitgeber-Darlehen sind im Vergleich zu normalen Ratenkrediten eine äußerst günstige Möglichkeit der Kreditfinanzierung. Arbeitgeberkredite sind in der Regel für den Erwerb von Wohneigentum gedacht. Rechtlich unzulässig ist es, einen Arbeitgeberkredit für den Erwerb eigener Produkte zu vergeben, den Anschaffungskredit also ausschließlich zum eigenen Vorteil zu vergeben.

Der hauptsächliche Grund, warum ein Arbeitgeber an seine Mitarbeiter zinsgünstige Darlehen gewährt, ist in der Motivation der Mitarbeiter sowie ihrer Bindung an das Unternehmen zu sehen. Bei der Gewährung der Darlehen muss der Arbeitgeber getreu dem Gleichheitsgrundsatz agieren. Dies bedeutet, dass prinzipiell alle Arbeitnehmer - auch Teilzeitbeschäftigte - die gleichen Chancen haben sollten, ein derartiges Darlehen zu erhalten. Inwieweit dieser Grundsatz der Gleichbehandlung in der Praxis immer umgesetzt werden kann, sei an dieser Stelle unbeantwortet gelassen.

Die Rückzahlung des Darlehens gestaltet sich oft in Form eines Abzugs vom Monatslohn, wobei hier die üblichen Pfändungsfreigrenzen Beachtung finden müssen. Arbeitgeberdarlehen sind im Sinne geldwerter Vorteile unter besonderen Bedingungen zu versteueren. Die steuerrechtlichen Grundlagen sind in diesem Bereich relativ kompliziert, die Konsultation eines Steuerberaters oder eines anderen kompetenten Ansprechpartners empfiehlt sich in jedem Falle.

 

 

 

 



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