Kreditarten - Arbeitgeberkredite
Oft hört man in letzter Zeit von sog. Arbeitgeberdarlehen. Hierbei
handelt es sich - ähnlich wie bei einem Beamtendarlehen für Staatsbedienstete - um eine interessante Finanzierungsoption, welche der Arbeitgeber Angehörige des eigenen Unternehmens
anbietet. Arbeitgeber-Darlehen sind im Vergleich zu normalen Ratenkrediten eine
äußerst günstige Möglichkeit der Kreditfinanzierung. Arbeitgeberkredite sind in
der Regel für den Erwerb von Wohneigentum gedacht. Rechtlich unzulässig ist es,
einen Arbeitgeberkredit für den Erwerb eigener Produkte zu vergeben, den
Anschaffungskredit also ausschließlich
zum eigenen Vorteil zu vergeben.
Der hauptsächliche Grund, warum ein Arbeitgeber an seine Mitarbeiter
zinsgünstige Darlehen gewährt, ist in der Motivation der Mitarbeiter sowie ihrer
Bindung an das Unternehmen zu sehen. Bei der Gewährung der Darlehen muss der
Arbeitgeber getreu dem Gleichheitsgrundsatz agieren. Dies bedeutet, dass
prinzipiell alle Arbeitnehmer - auch Teilzeitbeschäftigte - die gleichen Chancen
haben sollten, ein derartiges Darlehen zu erhalten. Inwieweit dieser Grundsatz
der Gleichbehandlung in der Praxis immer umgesetzt werden kann, sei an dieser
Stelle unbeantwortet gelassen.
Die Rückzahlung des Darlehens gestaltet sich oft in Form eines Abzugs vom
Monatslohn, wobei hier die üblichen Pfändungsfreigrenzen Beachtung finden
müssen. Arbeitgeberdarlehen sind im Sinne geldwerter Vorteile unter besonderen
Bedingungen zu versteueren. Die steuerrechtlichen Grundlagen sind in diesem
Bereich relativ kompliziert, die Konsultation eines Steuerberaters oder eines
anderen kompetenten Ansprechpartners empfiehlt
sich in jedem Falle.
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