Kreditarten - Hypothekarkredite
Synonym zum Begriff des Grundschuldkredits
zu sehen ist der sog. Hypothekarkredit. Hierbei handelt es sich um langfristige
Kredit-Finanzierungen, welche durch die Eintragung von Grundpfandrechten
besichert werden. Beleihungsobjekte sind dabei primär Grundstücke und Gebäude,
die gebräuchliche Form der Besicherung sind mittlerweile Grundschulden, aber
auch Hypotheken spielen nach wie vor eine wichtige Rolle.
Es handelt sich beim Hypothekendarlehen also um eine Mischung aus einem
klassischen Realkredit und einem Immobilienkredit. Der Begriff zielt dabei in
erster Linie auf die Art der Besicherung ab: Im Gegensatz zu einem normalen
Personalkredit wird ein Grundstück oder Gebäude durch eine Bestellung eines
Grundpfandrechts gewissermaßen verpfändet, es dient dem Kreditgeber als
Sicherheit. Wie sich leicht erahnen lässt ist die Praxisbedeutung von
Hypothekardarlehen vor allem im Bereich langfristiger Darlehen und größerer
Kreditsummen zu sehen.
Zur dinglichen Sicherstellung der
Kreditzins- und
Tilgungsleistungen wird das Grundstück oder Gebäude als Haftungsobjekt bestellt.
Die mögliche Höhe eines derartigen Darlehns hängt wiederum primär vom
nachhaltigen Objektwert ab sowie von den nachhaltigen Erträgen, welche aus dem
Objekt erwirtschaftet werden können. Eine wichtige Rolle spielt den gemachten
Überlegungen folgend der sog. Beleihungswert. Was die Ausgestaltung des
Grundpfandrechts anbetrifft, spielen - wie bereits angemerkt - Grundschulden
heute eine wichtigere Rolle als Hypotheken.
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