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Kreditarten - Beamtenkredite

Ein Beamtenkredit ist eine beliebte Form der Kreditaufnahme, welche Beamten auf Lebenszeit zur Verfügung steht. Im Prinzip handelt es sich hierbei um nichts anderes als beliehene Kapital Lebensversicherungen, in manchen Fällen kommt auch eine Rentenversicherung als Tilgungsinstrument zum Einsatz. Bei Aufnahme des Beamtendarlehen wird eine Kapital Lebensversicherung (oder eben Rentenversicherung) in Höhe der gewünschten Kreditsumme abgeschlossen. Die dem Kreditnehmer entstehende Belastung aus einem Beamten-Kredit setzt sich dementsprechend aus der Versicherungsprämie und den Zinsen zusammen.

Diese Kreditsonderform für Beamte zeichnet sich im besonderen dadurch aus, dass der Zinssatz während der kompletten Darlehenslaufzeit festgeschrieben ist. Aufgrund des beruflichen Sonderstatus von Beamten (Unkündbarkeit!) profitiert der Kreditnehmer - ähnlich wie bei einem Arbeitgeberkredit - von besonders niedrigen Effektivzinssätzen und zudem sehr langen Laufzeiten (12 bis 20 Jahre sind durchaus möglich). Was die Höhe der möglichen Kreditsumme anbetrifft, wird als Faustregel oft das 20-fache des monatlichen Nettoeinkommens veranschlagt. Eine vorzeitige Kündigung des Darlehens ist zwar in der Regel möglich, jedoch sind in diesem Zusammenhang monetäre Nachteile aufgrund der Zinsertragsbesteuerung bezüglich der Lebensversicherung zu bedenken, sofern die Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren erfolgt.

Eng mit dem Begriff verwandt ist den bisherigen Ausführungen zufolge der sog. Tilgungsaussetzungskredit. Im Prinzip sind beide Kreditarten gleich zu verstehen, mit dem Unterschied der Beschränkung von Beamtendarlehen auf den Berufsstand des Beamten. Beim Tilgungsaussetzungskredit wird ebenso auf die Tilgung zugunsten der Versicherungsprämien einer separat abzuschließenden Lebensversicherung bis zum Versicherungsablauf verzichtet. In diesem Zusammenhang fällt oft auch das Stichwort "endfälliges Darlehen": Endfälligkeit bedeutet, dass das Darlehen während der gesamten Laufzeit tilgungsfrei bleibt und erst zum Laufzeit-Ende in einer Summe zurückbezahlt wird. Zudem bekommt der Versicherungsnehmer natürlich auch die angefallenen Überschussanteile ausbezahlt.

 

 

 

 



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