Kreditarten - Beamtenkredite
Ein Beamtenkredit ist eine beliebte Form der Kreditaufnahme, welche Beamten
auf Lebenszeit zur Verfügung steht. Im Prinzip handelt es sich hierbei um nichts
anderes als beliehene
Kapital Lebensversicherungen,
in manchen Fällen kommt auch eine Rentenversicherung als Tilgungsinstrument zum
Einsatz. Bei Aufnahme des
Beamtendarlehen wird eine Kapital Lebensversicherung (oder eben
Rentenversicherung) in Höhe der gewünschten
Kreditsumme abgeschlossen. Die dem Kreditnehmer entstehende Belastung aus einem
Beamten-Kredit setzt sich dementsprechend aus der Versicherungsprämie und den
Zinsen zusammen.
Diese Kreditsonderform für Beamte zeichnet sich im besonderen dadurch aus,
dass der Zinssatz während der kompletten Darlehenslaufzeit festgeschrieben ist.
Aufgrund des beruflichen Sonderstatus von Beamten (Unkündbarkeit!) profitiert
der Kreditnehmer - ähnlich wie bei einem
Arbeitgeberkredit - von besonders niedrigen Effektivzinssätzen und zudem
sehr langen Laufzeiten (12 bis 20 Jahre sind durchaus möglich). Was die Höhe der
möglichen Kreditsumme anbetrifft, wird als Faustregel oft das 20-fache des
monatlichen Nettoeinkommens veranschlagt. Eine vorzeitige Kündigung des
Darlehens ist zwar in der Regel möglich, jedoch sind in diesem Zusammenhang
monetäre Nachteile aufgrund der Zinsertragsbesteuerung bezüglich der
Lebensversicherung zu bedenken, sofern die Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren
erfolgt.
Eng mit dem Begriff verwandt ist den bisherigen Ausführungen
zufolge der sog. Tilgungsaussetzungskredit. Im Prinzip sind beide Kreditarten
gleich zu verstehen, mit dem Unterschied der Beschränkung von
Beamtendarlehen
auf den Berufsstand des Beamten. Beim Tilgungsaussetzungskredit wird ebenso auf
die Tilgung zugunsten der Versicherungsprämien einer separat abzuschließenden
Lebensversicherung bis zum Versicherungsablauf verzichtet. In diesem
Zusammenhang fällt oft auch das Stichwort "endfälliges Darlehen": Endfälligkeit
bedeutet, dass das Darlehen während der gesamten Laufzeit tilgungsfrei bleibt
und erst zum Laufzeit-Ende in einer Summe zurückbezahlt wird. Zudem bekommt der
Versicherungsnehmer natürlich auch die angefallenen Überschussanteile ausbezahlt.
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