Kreditarten - Kontokorrentkredite
Wer ein Girokonto sein eigen nennt (was auf 99% der Bundesbürger zutreffen
dürfte) weiß in aller Regel was ein Dispositionskredit ist. Hierbei handelt es
sich um die innerhalb eines gewissen Rahmens geduldete Kontoüberziehung. Für die
Inanspruchnahme dieser Überziehung sind Dispozinsen zu zahlen. Analog der
Überziehungszinsen beim Girokonto einer Privatperson kann man sich nun den
Kontokorrentkredit bei Selbstständigen oder Unternehmen vorstellen. Der
Kreditgeber räumt einen gewissen Kreditrahmen ein, der ohne vorherige
Rücksprache jederzeit in Anspruch genommen werden kann.
Es handelt sich um eine Form der kurzfristigen Fremdfinanzierung, die sich daher - ergänzend zum normalen
Bankkredit -
insbesondere zum Ausgleich kurzfristiger Kapitalschwankungen und zur Begleichung
kurzfristig fälliger Außenstände im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes eignet.
Der Kreditrahmen wird zwischen Bank und Unternehmen im vornherein vereinbart.
Zinsen werden selbstverständlich nur für den in Anspruch genommenen Kreditbetrag
fällig (vergleichbar etwa einem Abrufkredit).
Wenn in diesem Zusammenhang von einem revolvierenden Bankdarlehn gesprochen
wird, so ist hiermit schlicht und einfach ein Darlehen gemeint, welches während
eines festgelegten Zeitraumes zurückgezahlt und wieder beansprucht werden kann.
Einer weitergehenden Definitionsmöglichkeit folgend ist ein
Kontokorrentkredit eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern, welche
nicht zwingend Bank und Unternehmen sein müssen. Denkbar ist auch eine
Konstellation, in welcher Unternehmen untereinander Kontokorrente führen. Dies
bedeutet gewissermaßen eine gegenseitige Stundung und regelmäßige Aufrechnung
von Forderungen. Der bestehende Saldo wird auf neue Rechnungen vorgetragen und
ist einklagbar.
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