Kreditarten - Lombardkredite
Um eine Sonderform des Realkredits handelt es sich beim sog. Lombardkredit.
Diese Darlehensvariante zeichnet sich dadurch aus, dass die Kreditabsicherung
durch das Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder auch einem verbrieften
Recht gesichert ist. In diesem Zusammenhang wird dann auch oft von einem
Faustpfand gesprochen. Lombardkredite dienen meist der kurzfristigen
Finanzierung, für die Höhe des Kredites ist der sog. Beleihungswert maßgeblich.
Dieser entspricht einem bestimmten Prozentsatz vom Wert des Pfandes. Inwieweit
eine Übergabe des verpfändeten Gegenstandes stattfindet hängt von der Art des
Pfandes ab. Der Pfandgläubiger wird aber in jedem Falle nicht Eigentümer,
sondern nur Besitzer des Pfändungsobjektes.
Das in der Praxis klar dominierende Einsatzgebiet eines Lombarddarlehen ist
der sog. Effektenlombard. Der Kreditnehmer stellt in diesem Falle in seinem
Eigentum befindliche Wertpapiere der Bank als Kreditsicherheit zur Verfügung.
Die Beliebtheit des Effektenlombard lässt sich einfach erklären: Zum ersten ist
keine Übergabe des Pfändungsobjektes notwendig, da sich die Wertpapiere in aller
Regel ohnehin in Verwahrung eines Kreditinstituts (auf einem
Depotkonto) befinden. Zum zweiten
ist die Wertfeststellung meistens genauso einfach zu bewerkstelligen wie die
evtl. Veräußerung der Wertpapiere (zumindest bei allen börsennotierten
Effekten). Bis zum Jahre 1998 spielte der Lombardsatz neben dem Diskontsatz die
Rolle des zweiten durch die Bundesbank festgelegten Leitzinses.
Der entscheidende Vorteil einer Finanzierung durch Aufnahme eines
Lombarkredits ist - ähnlich wie beim
Lieferantenkredit - in der kurzfristigen Bewerkstelligung der Kreditaufnahme
zu sehen. Hauptvorteil auf Seiten des Kreditgebers ist das Pfandrecht, das
abhängig vom jeweiligen Beleihungswert, deutlich höher ist als der entsprechende
Kreditbetrag. Allgemein eingebürgert hat sich mittlerweile der Verzicht auf
einen physischen Besitzerübergang. Auch dann wenn es sich nicht um Wertpapiere
handelt, erfolgt also keine Änderung der Besitzverhältnisse. Als Ersatz werden
meist schriftliche Vereinbarungen genutzt.
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